§1 Geltungsbereich
a) Die nachfolgenden Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von „Tobias Rieth Photography“ durchgeführten Aufträge, 
Angebote, Lieferungen und Leistungen. Die nachfolgenden AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sich Tobias Rieth in Zukunft 
nicht ausdrücklich darauf beruft.
b) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die von Tobias Rieth vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt begeben. Sie gelten als genehmigt, 
wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Änderungen diesen schriftlich widerspricht.
c) Bedingungen des Auftraggebers sowie Abweichungen in der Auftragsbestätigung gelten nur, wenn sie von Tobias Rieth ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. 
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die Tobias Rieth nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für Tobias Rieth unverbindlich, auch wenn Tobias Rieth 
ihnen nicht ausdrücklich schriftlich oder mündlich widerspricht.
d) Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dies noch vor Auftragserteilung schriftlich zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden werden 
hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Tobias Rieth diese schriftlich anerkennt.
e) Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen 
von Tobias Rieth.
f) Vertragsbestandteil ist neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch das Angebot und alle weiteren benannten Anlagen und Dokumente. Tobias Rieth ist 
auf Foto, Film & Videoproduktionen spezialisiert. Die Details der Beauftragung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, welches Bestandteil des Vertrages ist.

§2 Zustandekommen des Vertrages
a) Ein Vertrag kommt durch Übermittlung des unterschriebenen oder schriftlich bestätigten Angebots über die Erbringung von Dienstleistungen, auf dem Postweg oder per E-Mail zustande.
b) Der Gegenstand des Vertrages oder die genaue Aufgabenbezeichnung ist in dem individuellen Angebot enthalten.

§3 Angebot
a) Die vereinbarten Anforderungen und der Umfang des Projektes richten sich nach dem konkreten Angebot, welches der Auftragsbestätigung beiliegt. 
Entsprechend dem im Angebot definierten Auftrag findet die Produktion statt.

§4 Reisekosten und Spesen
a) Neben der durch das in §3 in Bezug genommene Angebot hat der Auftraggeber von Tobias Rieth die nachgewiesenen Auslagen bzw. Spesen zu ersetzen. Bei einer Anreise mit 
dem PKW gilt die Kilometerpauschale von 0,40€ pro Kilometer.

§5 Mitwirkungspflichten des Kunden
a) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er Tobias Rieth unaufgefordert alle für die 
Ausführung des Vertrages notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass Tobias Rieth eine angemessene Bearbeitungszeit von bis zu 6 Wochen, wenn nicht anders 
schriftlich vereinbart, zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.
b) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen von Tobias Rieth zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.

§6 Umfang und Ausführung des Auftrags
a) Für den Umfang der von Tobias Rieth zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend.
b) Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen gehören nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist.
c) Tobias Rieth ist berechtigt, den Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen

§7 Mitwirkung Dritter
a) Tobias Rieth ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte und Subunternehmen heranzuziehen.
b) Tobias Rieth ist berechtigt, Mitarbeitern, den beauftragten Dritten oder den Subunternehmen die notwendigen Informationen zur Erfüllung des Auftrags weiterzuleiten 
und auch Material des Auftraggebers zur Verfügung zu stellen.

§8 Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers
a) Kommt der Auftraggeber nicht seiner obliegenden Mitwirkung nach oder gerät mit der Annahme der von Tobias Rieth angebotenen Leistung in Verzug, ist Tobias Rieth berechtigt, 
nach Ablauf einer angemessenen Frist den Vertrag fristlos zu kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch von Tobias Rieth auf Ersatz der durch Verzug oder die unterlassene 
Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen, und zwar auch dann, wenn Tobias Rieth von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
b) Wird der Auftrag aus Gründen, die Tobias Rieth nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt, so kann Tobias Rieth, ohne Schadensnachweis ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des 
vereinbarten Honorars berechnen.
c) Wird ein begonnener Auftrag aus von Tobias Rieth nicht zu vertretenden Umständen nicht fertiggestellt, so steht Tobias Rieth das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein 
Auftrag, wenn mit der vertraglich vereinbarten Leistung begonnen wurde.

§9 Kostenreglungen
a) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer, soweit nicht anders deklariert. Die Vergütung richtet sich nach der individualvertraglichen Vereinbarung.
b) Soweit nicht anders vereinbart, gilt grundsätzlich folgende Zahlungsweise als vereinbart: Zahlung sofort fällig ohne Abzug (spätestens 10 Arbeitstage) nach Rechnungszustellung.
c) Wird ein Auftrag nach bereits erfolgter Auftragserteilung aus nicht von Tobias Rieth vertretenden Gründen bis fünf Tage vor geplanter Produktion vom Auftraggeber 
zurückgezogen, so ist Tobias Rieth berechtigt, dem Auftraggeber 25% der gesamten Angebotssumme als finanziellen Ausgleich in Rechnung zu stellen.
d) Wird bei Vereinbarung ein geforderter Vorschuss oder Abschlagszahlung nicht gezahlt, kann Tobias Rieth nach vorheriger Ankündigung weitere Tätigkeiten für den Auftraggeber 
einstellen, bis der Vorschuss oder die Abschlagszahlung bezahlt wird. Tobias Rieth kann die erbrachten Leistungen bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung zurückbehalten.
e) Tobias Rieth ist verpflichtet, die Absicht, die weiteren Tätigkeiten einzustellen, dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt zu geben.
f) Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro (gemäß BGB §288) zu zahlen.
g) Bei erheblichen, schriftlich abgemahnten Vertragsverstößen oder Zahlungsverzug ist Tobias Rieth zum sofortigen Rücktritt von allen mit dem Auftraggeber bestehenden Verträgen 
berechtigt. Das gleiche Recht steht dem Auftraggeber zu.

§10 Mehraufwand
a) Die im Angebot festgelegten Kosten decken nur den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ab. Mehrleistungen, die der Kunde fordert, werden nach jeweiligen Stunden- / 
Tagessätzen abgerechnet.
b) Tobias Rieth wird den Kunden zuvor darauf hinweisen, wenn der Kunde Leistungen fordert, die nicht von dem Vertrag abgedeckt sind, bzw. wenn gesonderte Kosten entstehen. Die 
Information kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Insbesondere gilt dies für Korrekturschleifen. Pro Video bietet Tobias Rieth eine Korrekturschleife in angemessenem Rahmen an.                                                                                                            
c) Etwaige Änderungen müssen bis spätestens zwei Wochen nach Abgabe des Projekts in Anspruch genommen werden, andernfalls verfällt das Angebot.

§11 Abnahme
a) Mit Abschluss der Produktionsphase ist der Kunde verpflichtet, das Projekt im Sinne der werkvertraglichen Regelungen abzunehmen. Der Kunde darf die Abnahme nicht unbillig 
verweigern.
b) Die Produktion gilt nach 14 Tagen als abgenommen.

§12 Speicherung der Daten
Die vom Kunden bereitgestellten und über den Verlauf anfallenden projektbezogenen Daten werden auf SSD Festplatten gesichert. Freigaben auf die Inhalte werden per Link an 
den Kunden gesendet. Sollte der Kunde eine Speicherung spezieller Daten explizit nicht über SSD Festplatten wünschen, so ist dies im Voraus schriftlich mitzuteilen.

§13 Übergang von Rechten
a) Der Kunde erhält neben Tobias Rieth, das exklusive und lizenzfreie Recht, das Projektresultat für kommerzielle und werbliche Zwecke überall auf der Welt (falls nicht anders im 
Angebot definiert), auch in angepasster Form, zu nutzen und an Unternehmen innerhalb der eigenen Unternehmensgruppe weiterzugeben.
b) Diese Rechtseinräumung ist aufschiebend bedingt und wird gem. § 158 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütungszahlung vollständig geleistet hat.
c) Tobias Rieth kann die Nutzungsrechte widerrufen, wenn der Kunde mit der Bezahlung der fälligen Vergütung trotz Mahnung und Nachfristsetzung länger als zwei Monate in Verzug bleibt.
d) Sämtliche nicht bearbeitete Inhalte in Wort, Bild und Ton gelten als Rohmaterial und der Kunde hat keinen Anspruch auf die Rohdateien der Produktion. 
e) Tobias Rieth archiviert das Rohmaterial 2 Jahre, ist nach Abgabe des Projektes jedoch nicht verpflichtet, das Rohmaterial zu archivieren.
f) Ist vom Kunden eine längere Archivierung gewünscht ist dies Schriftlich bekannt zu geben.
g) Tobias Rieth darf das Projekt oder die Rohdaten zur Weiterverarbeitung an Dritte weitergeben. Dies beinhaltet auch die Nutzung von Programmen, welche auf künstlicher Intelligenz mit 
selbstlernenden Algorithmen beruhen.
h) Nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung dürfen einfache Nutzungsrechte vom Auftraggeber an Dritte weitergegeben werden. Bei Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ohne 
schriftliche Genehmigung, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der Auftragssumme zu leisten. Als Bemessungsgrundlage gilt das Angebot von Tobias Rieth, das dem Auftraggeber 
abgegeben wurde.

§14 Haftung
a) Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen des Projektes, eventuelle Teilnehmer, Mitarbeiter oder betroffene Personen über die Aufnahme und Verwendung von Bild- sowie Tonmaterial zu 
informieren und schriftlich deren Einverständnis einholen. Der Kunde muss den abgebildeten Personen die Möglichkeit einräumen, diese Erlaubnis nicht zu erteilen und muss Tobias Rieth im 
Falle einer Verweigerung schriftlich darüber informieren.
b) Schäden des Vertragspartners (Nachfolgend “Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet Tobias Rieth nicht für entgangenen 
Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.
c) Tobias Rieth haftet nicht für Schäden, die durch Veröffentlichung der Produktion entstehen.
d) Tobias Rieth informiert den Auftraggeber schriftlich vor Produktionsbeginn über die Einholung notwendiger Genehmigungen (z. B. Drehgenehmigungen) und haftet nicht bei Missachtung 
dieser, seitens des Auftraggebers.
e) Vertragliche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen Tobias Rieth verjähren nach einem Jahr ab Anspruchsentstehung, soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungsfristen 
bestimmt ist.
f) Der Auftraggeber haftet für die im Zusammenhang mit der Verwendung des Film- und Bildmaterials stehenden Texte.
g) Für jede aus der Veröffentlichung von Film- oder Bildmaterial einhergehende Rechtsverletzung, insbesondere von Persönlichkeitsrechten, Kunsturheberrechten, Eigentumsrechte, 
Markenrechten und Eingriffen in die Privatsphäre ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber allein ist in diesen Fällen dem Verletzten gegenüber schadenersatzpflichtig und stellt 
Tobias Rieth von allen gegen Tobias Rieth geltend gemachten Schadenersatzansprüchen frei.

§15 Lieferzeiten und Termine
a) Tobias Rieth bemüht sich um die bestmögliche Einhaltung der vom Auftraggeber gestellten Lieferzeiten oder Termine. Es handelt sich hierbei aber nicht um rechtlich bindende Fixtermine, 
außer dies wurde schriftlich vereinbart.
b) Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
c) In Fällen höherer Gewalt, Verkehrsstörungen oder Krankheit, verschieben sich die vereinbarten Termine und Lieferzeiten verhältnismäßig.

§16 Nennung des Projekts und des Kunden als Referenz
a) Der Kunde räumt Tobias Rieth das Recht ein, Namen, Marken und Logos des Kunden (nachfolgend „Zeichen“ genannt) als Referenzen zu nutzen. Zu den Zeichen gehört auch 
das finalisierte und vom Kunden akzeptierte Projekt.
b) Tobias Rieth ist berechtigt, die Zeichen zu Werbe- und Präsentationszwecken zu nutzen. Insbesondere auf der Website und auf anderen Plattformen wie z.b. Social Media, in Prospekten, 
Flyern, Zeitungen, Zeitschriften, auf Messen und auf Veranstaltungen jeder Art.
c) Der Kunde räumt Tobias Rieth, unentgeltlich, das Recht ein, das Projekt in einem öffentlichen Portfolio zu präsentieren.
d) Der Kunde kann die Rechteeinräumung jederzeit schriftlich widerrufen, sofern er ein berechtigtes Interesse geltend macht. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei Insolvenz, 
Geschäftsaufgabe, Liquidation, Geschäftsveräußerung oder sofern ein Dritter einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Kunden in Bezug auf die Zeichen geltend macht.

§17 Vertragsende
a) Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen oder durch Kündigung.
b) Der Vertrag endet nicht durch Tod oder Eintritt in die Geschäftsunfähigkeit des Geschäftsführers Tobias Rieth.
c) Sollte der Vertragspartner gegen die AGB verstoßen, ist Tobias Rieth berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden.
d) Im Falle der Kündigung gemäß Abs. 1 und/oder Abs. 3, sind sämtliche bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Leistungen durch Tobias Rieth zu vergüten.
e) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§18 Verschwiegenheitspflicht
a) Der Auftraggeber als auch Tobias Rieth vereinbaren, zeitlich unbegrenzt, Stillschweigen über die während der Produktion bekannt gewordenen firmeninternen Dinge zu wahren.
b) Tobias Rieth ist dazu berechtigt, die erstellten Werke zu eigenen Werbezwecken als Referenz zu veröffentlichen und zu nutzen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

§19 Schlussbestimmungen
a) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabsprachen zu diesen AGB bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
c) Sind die AGB ganz oder nur teilweise nicht eingehalten worden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
d) Sollten die Bestimmungen unwirksam sein, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach gesetzlichen Vorschriften.
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